Politik plant Benimm-Regeln für das Internet
Die Impressumpflicht auf Internetseiten ist immer wieder ein heiß diskutiertes Thema. Nutzt man eine Internetseite geschäftlich, ist die Angabe eines Impressums unerlässlich.
Aber auch die hauptsächlich privaten Internetauftritte sollten mit einem Impressum versehen werden um einer kostenpflichtigen Abmahnung zu entgehen.
Schaut man sich die verschiedensten Internetseiten an, wird man schnell feststellen, dass jeder unter einem Impressum etwas anderes versteht.
Selbst kleine Verstöße gegen die Impressumpflicht werden von abmahnwütigen Anwälten verfolgt.
Grundsätzlich handelt jemand ordnungswidrig, wenn er schuldhaft gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht verstößt. Rechtsanwalt Markus Wiedemann aus Berlin erklärt:
"Das kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden."
Das Impressum hat die Aufgabe dem Besucher der Internetseite anzuzeigen, mit wem man es eigentlich zu tun hat und wer verantwortlich für den veröffentlichten Inhalt ist.
Der Seitenbetreiber soll sich nicht hinter der Anonymität des Internets verstecken können, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte.
Grundsätzlich benötigt jede Internetseite in Deutschland ein Impressum, so will es der Gesetzgeber.
Eine Ausnahme bilden jedoch Internetangebote, welche "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" dienen und nicht geschäftsmäßig betrieben werden.
"Wann genau eine Website als rein private Website gilt, ist jedoch hoch umstritten."
Keine Ausnahmen gibt es bei Internetseiten von Unternehmen, Onlineshops und journalistischen Angeboten, diese gelten niemals als privat.
Aber wie verhält es sich bei Internetseiten, die nicht gewerblich handeln und trotzdem nicht nur private Dinge darstellen?
Ein sehr gutes Beispiel hierfür sind Blogs.
Wenn ein Blogbetreiber einen Werbebanner auf seiner Seite veröffentlicht, sind Experten der geteilten Meinung, ob es sich um eine rein private Internetseite handelt.
"Wenn ein Blog regelmäßig journalistische Inhalte veröffentlicht, gilt es ebenfalls nicht mehr als privat."